Im Urlaub herrschen andere Gesetze
07.02.2011 | von Die Tarifexperten | Kategorie: Reise
Wer eine Reise tut, sollte dabei immer genau darauf achten, die Gepflogenheiten und Regeln des Reiselandes einzuhalten. Dass jedoch kann sich als wesentlich schwerer herausstellen, als man meint. Denn in so manchem beliebten Urlaubsort gibt es derart absurde Gesetze, dass ein Verstoß ziemlich schnell passieren kann.
Ein Küsschen in Ehren kann niemand verwehren. Pardon! Kann schon jemand. Die französische Regierung zum Beispiel. So ist das Küssen und Knutschen auf französischen Bahnübergängen gesetzlich verboten. Wieso ausgerechnet dort? Gefahr überfahren zu werden? Wir wissen es nicht.
Wer in England eine Postkarte an die Daheimgebliebenen versenden möchte, der sollte ganz besonders viel Sorgfalt bei der Platzierung der Briefmarke aufbringen – denn klebt diese verkehrt herum, ist das eine Straftat.
Bleiben wir in England. Sie haben falsch geparkt und kassieren dafür ein Knöllchen? Schauen Sie sich den Ordungshüter lieber ganz genau an. Vielleicht haben Sie ja Glück und er oder sie trägt nicht seine offizielle Kopfbedeckung oder ist nicht korrekt uniformiert! Dann ist der Strafzettel nämlich ungültig.
Selbst ist der Mann. Oder eben auch die Frau. Und das Einschrauben einer Glühbirne ist ja wohl ein Klacks. Im australischen Bundesstaat Victoria ist das Einschrauben einer Glühbirne jedoch keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Nein, es gleicht viel mehr einem verwegenen Protest gegen das Establishment – denn das Einsetzen einer Glühbirne ist in Victoria nur staatlich geprüften Elektrikern gestattet.
In Eile in Singapur? Schnell noch auf die öffentliche Toilette? Vergessen Sie bloß nicht zu spülen! Denn das kostet umgerechnet 500 Euro Strafe. Merkt doch eh keiner? Denkste! Stichprobenartige Kontrollen stehen hier an der Tagesordnung.
Beim Griechenlandurlaub schnell mal in der Hotellobby eine Runde Tetris zocken? Könnte gefährlich werden – denn seit 2002 ist die Verwendung elektrischer, elektromechanischer und elektronischer Spiele in Hotels, Kaffeehäusern, Clubs und öffentlichen Plätzen verboten. Strafen bis hin zu einem Jahr Haft sollen bereits verhängt worden sein.
Einmal nach Schottland und dort jagt auf Nessie machen – klingt spannend. Aber seien Sie lieber vorsichtig, dass Sie das Ungeheuer von Loch Ness auch lebend fangen – Nessie steht nämlich unter Naturschutz. Also theoretisch. Also für den Fall, dass es sie gibt.
Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Schlafende Bären übrigens auch nicht. Zumindest nicht in Alaska. Wer hier einen Bären weckt, um mit ihm ein Foto zu machen, macht sich strafbar. Na, wenn das als Begründung nicht einschüchternd genug ist, den Bären in der unmittelbaren Nähe schlafen zu lassen.